Foto: Justitia vor leicht bewölktem Himmel

Straf-Rechtsschutzversicherung

Der bloße Verdacht einer Straftat genügt, es besteht Ermittlungs­zwang der Staats­anwalt­schaft.
Einige Beispiele aus der Praxis:

  • Sofern Gäste oder Mitarbeiter einen Unfall erleiden
  • Missbrauch durch Nutzung Ihres Internets
  • Missachtung von Verkehr­sicherungs­pflichten oder Vorschriften,
  • Steuerdelikte wie Steuer­hinter­ziehung oder Buch­führungs­pflicht­verletzung
  • falsche Sozial­abgaben und Schwarzarbeit

Die Grenzen zwíschen Geschäfts­tüchtigkeit und Strafrecht werden immer fließender.
Kosten des Straf­verfahrens sind persönliche Kosten des Betroffenen.

  • jeder Betroffene benötigt seinen eigenen Anwalt
  • professionelle Straf­verteidiger verlangen Stunden­sätze zwischen 200 EUR und 550 EUR
  • bei Einstellung des Verfahrens keine Kosten­erstattung durch die Staatskasse
  • bei Freispruch Erstattung von ca. 1/10 der Kosten

Einen Gesamt­überblick der straf­recht­lichen Risiken finden Sie in der Down­loadbox unter "Warum ist Straf-Rechts­schutz so wichtig".