Straf-Rechtsschutzversicherung
Der bloße Verdacht einer Straftat genügt, es besteht Ermittlungszwang der Staatsanwaltschaft.
Einige Beispiele aus der Praxis:
- Sofern Gäste oder Mitarbeiter einen Unfall erleiden
- Missbrauch durch Nutzung Ihres Internets
- Missachtung von Verkehrsicherungspflichten oder Vorschriften,
- Steuerdelikte wie Steuerhinterziehung oder Buchführungspflichtverletzung
- falsche Sozialabgaben und Schwarzarbeit
Die Grenzen zwíschen Geschäftstüchtigkeit und Strafrecht werden immer fließender.
Kosten des Strafverfahrens sind persönliche Kosten des Betroffenen.
- jeder Betroffene benötigt seinen eigenen Anwalt
- professionelle Strafverteidiger verlangen Stundensätze zwischen 200 EUR und 550 EUR
- bei Einstellung des Verfahrens keine Kostenerstattung durch die Staatskasse
- bei Freispruch Erstattung von ca. 1/10 der Kosten
Einen Gesamtüberblick der strafrechtlichen Risiken finden Sie in der Downloadbox unter "Warum ist Straf-Rechtsschutz so wichtig".