Glasbruch-Versicherung
Mit der Glasbruchversicherung schützen Sie Ihre Scheiben und Werbeanlagen. Die Glasversicherung leistet bei Zerstörung bzw. Bruch der Verglasung.
Bei Firmenschildern/Werbeanlagen umfasst Ihre Glasversicherung auch Schäden durch Zerbrechen der Glas- und Kunststoffteile.
Durch die Glaspauschalversicherung sind Innen- und Außenverglasungen bis 10 qm folgender Scheiben versichert:
- Scheiben, Platten und Spiegel aus Glas
- Scheiben und Platten aus Kunststoff
- Glasbausteine und Profilbaugläser
- Lichtkuppeln aus Glas oder Kunststoff
Darüber hinaus der Werbung dienenden, fertig eingesetzen oder montierten Leuchtröhrenanlagen, Firmenschildern und transparenten Werbeanlagen.
Nicht versichert sind:
- Beschädigungen von Oberflächen oder Kanten (z.B. Schrammen)
- Undichtwerden von Isolierverglasungen
- Schäden die durch eine Inhalts- oder Gebäudeversicherung versichert werden können (z.B. Brand, Sturm und Einbruchdiebstahl)