Foto: zerborstene Glas-Scheibe - Blickrichtung in den unscharfen leicht bewölkten Himmel

Glasbruch-Versicherung

Mit der Glasbruchversicherung schützen Sie Ihre Scheiben und Werbeanlagen. Die Glas­versicherung leistet bei Zerstörung bzw. Bruch der Verglasung.
Bei Firmen­schildern/Werbeanlagen umfasst Ihre Glasversicherung auch Schäden durch Zer­brechen der Glas- und Kunststoffteile.

Durch die Glaspauschalversicherung sind Innen- und Außenverglasungen bis 10 qm folgender Scheiben versichert:

  • Scheiben, Platten und Spiegel aus Glas
  • Scheiben und Platten aus Kunststoff
  • Glasbausteine und Profil­baugläser
  • Lichtkuppeln aus Glas oder Kunststoff

Darüber hinaus der Werbung dienenden, fertig eingesetzen oder montierten Leucht­röhren­anlagen, Firmen­schildern und transpa­renten Werbe­anlagen.

Nicht versichert sind:

  • Beschädigungen von Oberflächen oder Kanten (z.B. Schrammen)
  • Undichtwerden von Isolier­verglasungen
  • Schäden die durch eine Inhalts- oder Gebäude­versicherung versichert werden können (z.B. Brand, Sturm und Einbruchdiebstahl)